Dein Verfahren
Du möchtest in Deutschland arbeiten?Jobs
Dein Anerkennungsverfahren als Physiotherapeut/in, Ergotherapeut/in oder Logopäde/Logopädin in Nordrhein-Westfalen.
Der Weg zur beruflichen Anerkennung: So läuft das Verfahren ab
Wer seinen therapeutischen Beruf im Ausland erlernt hat, etwa als Physiotherapeut, Ergotherapeut oder Logopäde, benötigt für die Tätigkeit in Deutschland eine staatliche Anerkennung. Zuständig für die Prüfung ist in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierung Münster.
Dort wird geprüft, ob die im Ausland erworbene Qualifikation der deutschen Referenzausbildung entspricht. Dies nennt man die Feststellung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation. Falls wesentliche Unterschiede festgestellt werden, legt die Bezirksregierung eine sogenannte Ausgleichsmaßnahme fest.
Dies kann sein:
- eine Kenntnisprüfung
- eine Eignungsprüfung (nur bei EU-Abschlüssen)
- oder ein Anpassungslehrgang
Auf Grundlage dieses Bescheids absolvieren die Bewerber gezielt die noch fehlenden Inhalte. In Kooperation mit der Physioschule Aachen ermöglichen wir es, diese praktischen und theoretischen Inhalte berufsbegleitend nachzuholen – etwa in Form von Kursmodulen oder praktischen Einsätzen.
Nach erfolgreichem Abschluss der Maßnahme wird das Ergebnis der Bezirksregierung Münster vorgelegt. Wird die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation bestätigt, folgt die offizielle Anerkennung. Die Fachkraft erhält die deutsche Berufsurkunde und darf in Deutschland im erlernten Beruf arbeiten.
Weitere Informationen zum Anerkennungsverfahren der Bezirksregierung Münster finden Sie hier.
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Physiotherapeut/Physiotherapeutin
Arbeitsorte
Deutschkenntnisse
Um die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung zu erhalten, brauchst du Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau B2 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen.
Ein offizielles Sprachzertifikat musst du nicht sofort mit dem Antrag einreichen – der Nachweis kann auch nachträglich erbracht werden.

Ergotherapeut/Ergotherapeutin
Arbeitsorte
Deutschkenntnisse
Um die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung zu erhalten, brauchst du Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau B2 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen.
Ein offizielles Sprachzertifikat musst du nicht sofort mit dem Antrag einreichen – der Nachweis kann auch nachträglich erbracht werden.

Logopäde/Logopädin
Logopädinnen und Logopäden beraten, untersuchen und behandeln Patienten mit Sprachstörungen, Sprechstörungen oder Stimmstörungen. Sie arbeiten auf Basis einer ärztlichen Verordnung.
Arbeitsorte
- in Krankenhäusern und Kliniken
- in Rehabilitationszentren
- in Logopädie-Praxen
- in psychologischen Praxen
- in Sprachheilkindergärten
- in Förderschulen
- in Heimen (z. B. für Kinder, Senioren, Menschen mit Behinderung)
- bei Gesundheitsämtern
Arbeitsorte
Deutschkenntnisse
Um die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung zu erhalten, brauchst du Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau C1 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen.
Ein offizielles Sprachzertifikat musst du nicht sofort mit dem Antrag einreichen – der Nachweis kann auch nachträglich erbracht werden.